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Operative Weisheits-und Zahnentfernungen

Operative Zahnentfernung
Sind ein oder mehrere Zähne nicht mehr zu erhalten, können diese in der Regel ambulant in örtlicher Betäubung oder auf Wunsch auch unter Sedierung entfernt werden. Die Gründe einer Zahnentfernung können sehr verschieden sein. Häufig hat die kariöse Zerstörung eines Zahnes zu großen Defekten geführt, auch Entzündungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis) können mitunter zu einer starken Zahnlockerung und damit zur Notwendigkeit einer operativen Zahnentfernung führen. Bricht ein Zahn bei einer normalen Zahnentfernung ab, sind häufig noch Wurzelanteile im Knochen verblieben. Auch hier wird in der Regel zu einer operativen Entfernung der Wurzelreste geraten.

Operative Entfernung von Weisheitszähnen
In vielen Fällen ist der Kiefer zu klein, um den Weisheitszähnen ausreichend Platz zu bieten. Auch sind Weisheitszähne oftmals nur teilweise herausgewachsen (teilretiniert), ganz im Kieferknochen verblieben (retiniert), oder aber der Weisheitszahn liegt verlagert bzw. schief im Kieferknochen. Die Folgen können Zahnverschiebungen und Entzündungen, Infektionen mit Schwellungen oder Schäden an den Nachbarzähnen sein.

Um Komplikationen vorzubeugen, ist bei vielen Patienten von Vorteil, die Weisheitszähne rechtzeitig  entfernen zu lassen. Dies wird anhand einer gründlichen Patientenuntersuchung einschließlich Röntgendiagnostik festgestellt. Die operative Zahnentfernung kann zumeist in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) durchgeführt werden. Ist eine längere Dauer des Eingriffes zu erwarten oder besteht eine Angststörung des Patienten, so kann unter Umständen die Operation auch in einem Dämmerschlaf (Sedierung) oder einer Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) erfolgen.

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